Seit 2023 gibt es das Weihnachtsbaumumsatzsteuervereinfachungsundartgerechtehaltungsgesetz (WeiUstVerArtHG), das die 10,7% auf 9% reduziert, damit das komplizierte Rechnen mit Nachkommastellen vorerst entfällt. Durch diesen Bürokratieabbau werden wesentliche Impulse für die Wirtschaft erwartet, die sich bis in den Sommer hinein auswirken dürften.
Christbaum im Steuerrecht, deutsche Version.